EU-Bürger brauchen, selbst wenn sie länger als 3 monate in Spanien leben und arbeiten wollen keine "Tarjeta de Residencia" mehr, da diese der Gesetzgebung der europäischen Union widerspricht und diskriminierend ist. Ein gültiger Personalausweiss oder Reisepass ist also vollkommmen ausreichend, da innerhalb der EU die Niederlassungsfreiheit gilt. Jedoch kann die Beantragung der "Tarjeta de Residencia" unter Umständen noch vorteilhaft sein, wenn man Rechtsgeschäfte oder Behördengänge zu erledigen hat.